Unser Verein stellt sich vor
Ursprünglich wurde der Verein 1993 mit dem Namen "MFC-Baumgarten" gegründet. Die Lage des Modellflugplatzes befand sich zu diesem Zeitpunkt in Baumgarten, in der Gemeinde Mautern.
2001 übersiedelten wir auf den jetzigen Standort:Redl-Heide im Gemeindegebiet von Unterbergern und änderten den Vereinsnamen auf "MFC-Dunkelsteinerwald". Die Gemeinde Bergern, wo sich dieses Grundstück befindet, nahm uns sehr freundlich auf und unterstützte uns tatkräftig beim Aufbau des neuen Vereines. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit den übrigen Behörden und Ämtern konnten wir nach 1 1/2 Jahren endlich den Flugbetrieb aufnehmen.
Mittlerweile sind uns auch die Grundstücksnachbarn freundlich gesinnt und besuchen oft unseren Modellflugplatz. Zur Zeit besteht der Verein aus 22 Mitgliedern. Ein Drittel davon sind Jugendliche unter 25 Jahren, die sich in unserem Verein besonders engagieren.
Alle zwei Jahre wird Mitte des Jahres ein zweitägiges Schaufliegen veranstaltet, das bei der Bevölkerung regen Anklang findet.
Die Zufahrt zum Modellflugplatz ist von Unterbergern und von Baumgarten aus über einen Agrarweg möglich. Die Lage des Platzes liegt südlich von Unterbergern auf dem Plateau eines Hügels.
Obmann Josef Schlagenhaufer
Flugplatzordnung
1.) FLUGBERECHTIGUNG:
a) Flugberechtigt sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder, welche nachweislich ihre Modellflug-Haftpflichtversicherung und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr einbezahlt haben. (Als Nachweis gelten die Einzahlungsbelege.)
b) Für Gastflieger gelten die selbe Regeln wie in Punkt 1.a) beschrieben, allerdings muss jedoch mindestens ein ordentliches Vereinsmitglied des MFC DUNKELSTEINERWALD während des Flugbetriebes mit anwesend sein.
Die Flugplatzbenützungsgebühr beträgt pro Gastflieger und Flugtag € 10,00 ,-
2.) FLUGZEITEN FÜR VERBRENNERBETRIEBENE FLUGMODELLE :
MO. – SA . Von 8-12 Uhr und von 13 Uhr bis 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang.
Sonn- und Feiertage von 9-13 Uhr.
Es dürfen sich maximal 2 Flugmodelle mit Verbrenner gleichzeitig in der Luft befinden.
3.) FLUGRAUMBEGRENZUNG:
Das Überfliegen des Bringungsweges parallel zum Flugplatz, der Vereinshütte und des angrenzenden Spielplatzes ist untersagt.
Bei Anwesenheit von Landwirten oder anderen Personen auf den umliegenden Feldern, sind Tiefflüge zu unterlassen.
4.) INTERNE HANDHABUNG DES FLUGBETRIEBES:
a.) Bevor die Sendeanlage in Betrieb genommen wird, hat man sich anhand der Quarztafel zu vergewissern , ob seine Frequenz frei ist.
b.) Wenn mehrer Piloten gleichzeitig fliegen, so haben sich diese zwecks der internen Kommunikation nahe zusammenzustellen. Start- und Landephasen sind zeitgerecht vorher laut und deutlich verständlich anzukündigen.
5.) FLURSCHÄDEN:
Bei einer Aussenlandung ist zu beachten, dass das Feld immer alleine abzusuchen ist, um den auftretenden Flurschaden so gering wie möglich zu halten. Für entstandene Flurschäden haftet der Pilot und nicht der MFC DUNKELSTEINERWALD.
Bei Nichtauffinden des Modells, bzw. voraussehbar grösseren Flurschäden, sind der Grundstücksbesitzer und der Vorstand/Obmann umgehend zu benachrichtigen.
6.) REINHALTUNG DES FLUGPLATZGELÄNDES:
Alle Vereinsmitglieder (samt Anhang) sind aufgefordert das Fluggelände und die Vereinshütte von jeglicher Verunreinigung frei zu halten. (Zigarettenreste gehören in den Aschenbecher!)
7.) KONSEQUENZEN:
Bei Nichteinhaltung der Flugplatzordnung sind mit Konsequenzen zu rechnen, die bis zum Vereinsausschluss führen können.