a)
Flugberechtigt
sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder des MFC DUNKELSTEINERWALD, welche
nachweislich ihre Modellflug-Haftpflichtversicherung und ihren
Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr einbezahlt haben. (Als
Nachweis gelten die Einzahlungsbelege.)
Unbefugten ist das Betreten des Fluggeländes untersagt.
b)
Gastflieger
dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Einweisung des
Obmanns oder eines Vorstandsmitgliedes das Fluggelände benützen.
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (AERO – Club - Sportlizenz oder
gleichwertige Haftpflichtversicherung) ist auf alle Fälle notwendig!
Die Flugplatzbenützungsgebühr pro Gastflieger und Flugtag beträgt 10 Euro.
c) Versicherung
Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein
entsprechender
Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten
Mindestdeckungssumme
nachgewiesen werden kann (z.B.: Österreichischer AERO - Club -
Sportlizenz).
Für Mitglieder gilt, dass zuerst der Aushang in der Hütte bzgl.
Haftpflichtversicherungsschutzes
unterschrieben werden muss, da sonst absolutes Flugverbot gilt.
d) Betriebsverantwortung / Haftung
Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten.
Die
Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Der Verein
(Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.
Der Flug mit Verbrennungsmotoren ist außerhalb der bekannt gegebenen
Flugzeiten
verboten.
MO. – SA
. Von 8-12 Uhr und von 13 Uhr bis 1,5 Stunden vor
Sonnenuntergang.
Sonn- und Feiertage von 9-13 Uhr.
Es dürfen sich maximal 2 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig
in der Luft befinden.
Das Mähen genießt Vorrang gegenüber dem Flugbetrieb, sollte aber wenn
möglich
außerhalb der stärksten Flugzeiten stattfinden. Außerdem gilt während dem
Rasenmähen auch strengstes Flugverbot!
Das Überfliegen des Bringungsweges parallel zum Flugplatz und der
Vereinshütte ist untersagt.
Bei Anwesenheit von Landwirten oder anderen Personen auf den umliegenden
Feldern, sind Tiefflüge zu unterlassen.
Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß LFG § 24c nicht zulässig.
Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150 m über Grund. (gemäß LVR
2014
§ 18)
a) Modellanforderung
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien
technischen und sicheren Zustand sind.
Flugzeuge mit Pulso- Raketen – oder Turbinentriebwerken und Freiflieger,
die mit techn. Energie
angetrieben werden sind verboten.
Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein.
Flugmodelle mit einer Masse größer als 25 kg und kleiner als 150 kg dürfen
nur dann
betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer gültigen
Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist.
b) Frequenznutzung
Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass
seine
35 - Mhz Frequenz frei ist und er hat die seinem Kanal entsprechende
Kanalkluppe aus der Quarztafel an der Fernsteuerung anzubringen (entfällt
bei 2,4 Ghz - Anlagen). Bei Missachtung dieser Bestimmung ist im Falle
eines nachweislich verursachten Schadens anderen Personen gegenüber
Schadenersatz zu leisten.
c) Verhaltensregeln im Betrieb
Das Betreiben von Modellflugzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter
Drogeneinfluss ist strengstens untersagt.
Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder
Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.
Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, so müssen sie so
zusammen
stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist.
Die Start – und Landerichtung ist abzusprechen.
Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- und Landebahn aus
erfolgen.
Nach der Landung ist die Start- und Landebahn sofort und ohne Aufforderung
zu
verlassen.
Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur hinter dem
Sicherheitszaun
aufhalten. Nur unter besonderer Aufsicht eines befugten Piloten ist ein
Aufenthalt vor
dem Sicherheitszaun erlaubt.
Bei einer Außenlandung ist zu beachten, dass das Feld immer alleine
abzusuchen ist, um den auftretenden Flurschaden so gering wie möglich zu
halten.
Für entstandene Flurschäden haftet der Pilot und nicht der MFC
DUNKELSTEINERWALD.
Bei Nichtauffinden des Modells, bzw. voraussehbar größeren Flurschäden,
sind der Grundstücksbesitzer und der Vorstand/Obmann umgehend zu
benachrichtigen.
Die Anlage ist stets sauber zu halten. Der nach einem Absturz entstandene
Müll muss
selbst entsorgt werden, die aufgestellten Mistkübel dienen nur für
Kleinmüll, Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher.
Mit den Ressourcen wie Strom, Gas, Wasser, etc. ist sorgsam umzugehen.
Die Nutzung der Einrichtungen hat schonend zu erfolgen.
Hüttenbereich:
Der Verursacher von Verschmutzungen ist angehalten die Verunreinigung
selbst zu
beseitigen. (ausgeleerte Getränke, grobe Verschmutzung durch Schuhwerk,
etc.)
Notrufnummern: Feuerwehr 122 Polizei 133 Rettung 144
ACG-RCC (Zentrale Meldestelle) Tel: 051703 7400 oder 7401, Fax: 051703 76
E-Mail:
zms@austrocontrol.at
Ein Erste Hilfe Kasten und ein Feuerlöscher befinden sich in der
Vereinshütte.
Jedes Mitglied, das den Platz als letzter verlässt, ist dafür
verantwortlich, dass die
Hütte abgesperrt ist.
Jedem Vereinsmitglied ist es gestattet, max. zwei flugtaugliche Modelle in
den dafür
vorgesehenen Räumlichkeiten des Vereins aufzubewahren. Die Tragflächen
sind möglichst bei allen Modellen, jedenfalls aber bei jenen die nicht mit
den Tragflächen in das Regal passen (ab ca. 90cm), vom Modell
abzumontieren.
Modelle die nicht regelmäßig geflogen werden, müssen entfernt werden.
Für Modelle, Flugzubehör und sonstige in der Clubhütte aufbewahrte
Gegenständen wird nicht gehaftet.
Dem Vorstand obliegt die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die
Flugplatzbetriebsordnung (Verwarnungen, zeitliche Sperren,
Vereinsausschluss, etc.).
Josef Schlagenhaufer, Obmann